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Auf dieser Seite möchte ich Ihnen Tipps und ein paar gute Internetseiten präsentieren, welche gut zum Thema zusagen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt derjenige, der ein Haus bauen möchte. Schon vor Beginn des Neubaus sollte man diese Versicherung abschließen, um optimal im Schadensfall abgesichert zu sein. Denn selbst das noch unbebaute Grundstück ist dann bereits versichert.

Als Bauherr ist man mit höheren Risiken behaftet, die durch eine normale private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Das neu gebaute Haus kann durch Feuer, Vandalismus oder Unwetter beschädigt oder zerstört werden, was ohne ausreichenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin des Erbauers nach sich ziehen könnte. Als Eigentümer haftet man in vollem Umfang für alle Schäden, die für Dritte durch das Bauvorhaben entstehen könnten und das mit dem gesamten Privatvermögen bis zur Pfändungsgrenze.
 

Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind bereits Schäden abgedeckt, die mit dem Bau des Hauses in Verbindung stehen. Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch Konstruktionsfehler, Vandalismus, Frost und Hagel entstehen können. Ein Schutz gegen so genannte Brandschäden kann individuell mit dem Versicherer vereinbart werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet alle Bauherren, eine solche Versicherung bei einem Bauvorhaben abzuschließen.

Eine sehr gute Absicherung der Baustelle ist die Grundvoraussetzung für den eventuellen Leistungsfall, da man als Versicherungsnehmer stets in der Sorgfaltspflicht ist. Dies ist vor allem durch Zäune und Warnschilder gewährleistet.

Die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht umfassen hauptsächlich: vereiste Wege vor dem Haus, unzureichende Sicherung der Baustelle, falsch errichtete Zäune der Baustelle, unzureichende Beleuchtung, die Gefahr von herabstürzenden Gerüsten auf der Baustelle, die gefährliche Lagerung von Baumaterialien oder die unzureichende Beschilderung bezüglich der Gefahr des Betretens der Baustelle.

Diese Art von Versicherung ist bereits schon bei unbebauten Grundstücken notwendig, bevor die Bauarbeiten überhaupt beginnen. Der Anteil der eventuellen Eigenleistungen ist hierbei bei Vertragsabschluss dem Versicherer mitzuteilen. Das Preis- und Leistungsverzeichnis ist von Anbieter zu Anbieter teilweise sehr unterschiedlich, deshalb lohnt sich ein vorheriger Vergleich bei Vertragsabschluss, zumal sich die Deckungssummen deutlich unterscheiden können. Diese Versicherung ist, wie andere auch, mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar.

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