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Auf dieser Seite
möchte ich Ihnen Tipps und ein paar gute Internetseiten präsentieren,
welche gut zum Thema zusagen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt derjenige, der ein Haus
bauen möchte. Schon vor Beginn des Neubaus sollte man diese
Versicherung abschließen, um optimal im Schadensfall abgesichert zu
sein. Denn selbst das noch unbebaute Grundstück ist dann bereits
versichert. Als
Bauherr ist man mit höheren Risiken behaftet, die durch eine normale
private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Das neu gebaute
Haus kann durch Feuer, Vandalismus oder Unwetter beschädigt oder
zerstört werden, was ohne ausreichenden Versicherungsschutz den
finanziellen Ruin des Erbauers nach sich ziehen könnte. Als Eigentümer
haftet man in vollem Umfang für alle Schäden, die für Dritte durch das
Bauvorhaben entstehen könnten und das mit dem gesamten Privatvermögen
bis zur Pfändungsgrenze.
Bei der
Bauherrenhaftpflichtversicherung sind bereits Schäden abgedeckt, die
mit dem Bau des Hauses in Verbindung stehen. Die Versicherung deckt
Schäden ab, die durch Konstruktionsfehler, Vandalismus, Frost und
Hagel entstehen können. Ein Schutz gegen so genannte Brandschäden kann
individuell mit dem Versicherer vereinbart werden. Das Bürgerliche
Gesetzbuch verpflichtet alle Bauherren, eine solche Versicherung bei
einem Bauvorhaben abzuschließen.
Eine sehr gute Absicherung der Baustelle ist die
Grundvoraussetzung für den eventuellen Leistungsfall, da man als
Versicherungsnehmer stets in der Sorgfaltspflicht ist. Dies ist vor
allem durch Zäune und Warnschilder gewährleistet.
Die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht
umfassen hauptsächlich: vereiste Wege vor dem Haus, unzureichende
Sicherung der Baustelle, falsch errichtete Zäune der Baustelle,
unzureichende Beleuchtung, die Gefahr von herabstürzenden Gerüsten auf
der Baustelle, die gefährliche Lagerung von Baumaterialien oder die
unzureichende Beschilderung bezüglich der Gefahr des Betretens der
Baustelle.
Diese Art von Versicherung ist
bereits schon bei unbebauten Grundstücken notwendig, bevor die
Bauarbeiten überhaupt beginnen. Der Anteil der eventuellen
Eigenleistungen ist hierbei bei Vertragsabschluss dem Versicherer
mitzuteilen. Das Preis- und Leistungsverzeichnis ist von Anbieter zu
Anbieter teilweise sehr unterschiedlich, deshalb lohnt sich ein
vorheriger Vergleich bei Vertragsabschluss, zumal sich die
Deckungssummen deutlich unterscheiden können. Diese Versicherung ist,
wie andere auch, mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar.
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