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Sämtliche Angelegenheiten rund
um den Energieausweis werden in der "Energieeinsparverordnung (ENEV)"
geregelt.
So muss man hinsichtlich der Berechtigung einen Energieausweis
ausstellen zu dürfen laut der ENEV noch unter verschiedenen Typen von
Gebäuden unterscheiden.
So kann der Energieausweis für
einen Neubau bis auf wenige Ausnahmen nur ein Energieberater
ausstellen, der über eine so genannte Bauvorlageberechtigung verfügt.
In der Praxis wird der Energieausweis für Neubauten in der Regel durch
den jeweiligen Bauträger ausgestellt, der über die entsprechende
Qualifikation verfügt.
Bei älteren Gebäuden, die
ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, sind zum Beispiel auch
Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker und Innenarchitekten
berechtigt einen Energieausweis auszustellen.
Außerdem können für ältere Gebäude auch die Absolventen einiger
Studiengänge die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises
erhalten. Solche Studiengänge sind beispielsweise: Bauingenieurwesen,
Architektur und Bauphysik.
Bezüglich der Kosten für einen
Energieausweis, sind diese natürlich stark davon abhängig welche Art
von Energieausweis ausgestellt werden soll.
Da der Aufwand, einen einfachen Energieverbrauchsausweis auszustellen,
nicht sonderlich hoch ist, sind die Kosten für eine solchen
Energieverbrauchsausweis in der Regel auch eher gering.
So kann man für einen Energieverbrauchsausweis mit Kosten rechnen, die
in einem Bereich von 20 bis 100 Euro liegen.
Der Aufwand einen
Energiebedarfsausweis auszustellen ist natürlich erheblich größer und
somit auch die Kosten für einen solchen Energieausweis.
Da der Aufwand für die Ausstellung noch von Faktoren wie zum Beispiel
der Größe des zu beurteilenden Gebäudes abhängig ist, können die
Preise für solche Energiebedarfsausweise auch erheblich schwanken.
So kann ein Energiebedarfausweis in günstigen Fällen bereits für rund
100 Euro zu erhalten sein, während in ungünstigen Fällen der Preis
auch durchaus bis hin zu 1000 Euro betragen kann.
Wer als Besitzer einer
Immobilie an einem Energieausweis für sein Gebäude interessiert ist
und sich unsicher ist, welchen Energieausweis er denn benötigt oder
welcher Energieberater die entsprechende Qualifikation zur Ausstellung
eines Energieausweises hat, sollte sich ggf. bei einer
Verbraucherzentrale Rat einholen, die in solchen Fälle zumeist
weiterhelfen kann.
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