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Wer darf einen Energieausweis ausstellen und was kostest das?

 

Sämtliche Angelegenheiten rund um den Energieausweis werden in der "Energieeinsparverordnung (ENEV)" geregelt.
So muss man hinsichtlich der Berechtigung einen Energieausweis ausstellen zu dürfen laut der ENEV noch unter verschiedenen Typen von Gebäuden unterscheiden.

So kann der Energieausweis für einen Neubau bis auf wenige Ausnahmen nur ein Energieberater ausstellen, der über eine so genannte Bauvorlageberechtigung verfügt. In der Praxis wird der Energieausweis für Neubauten in der Regel durch den jeweiligen Bauträger ausgestellt, der über die entsprechende Qualifikation verfügt.

Bei älteren Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, sind zum Beispiel auch Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker und Innenarchitekten berechtigt einen Energieausweis auszustellen.
Außerdem können für ältere Gebäude auch die Absolventen einiger Studiengänge die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erhalten. Solche Studiengänge sind beispielsweise: Bauingenieurwesen, Architektur und Bauphysik.

Bezüglich der Kosten für einen Energieausweis, sind diese natürlich stark davon abhängig welche Art von Energieausweis ausgestellt werden soll.
Da der Aufwand, einen einfachen Energieverbrauchsausweis auszustellen, nicht sonderlich hoch ist, sind die Kosten für eine solchen Energieverbrauchsausweis in der Regel auch eher gering.
So kann man für einen Energieverbrauchsausweis mit Kosten rechnen, die in einem Bereich von 20 bis 100 Euro liegen.

Der Aufwand einen Energiebedarfsausweis auszustellen ist natürlich erheblich größer und somit auch die Kosten für einen solchen Energieausweis.
Da der Aufwand für die Ausstellung noch von Faktoren wie zum Beispiel der Größe des zu beurteilenden Gebäudes abhängig ist, können die Preise für solche Energiebedarfsausweise auch erheblich schwanken.
So kann ein Energiebedarfausweis in günstigen Fällen bereits für rund 100 Euro zu erhalten sein, während in ungünstigen Fällen der Preis auch durchaus bis hin zu 1000 Euro betragen kann.

Wer als Besitzer einer Immobilie an einem Energieausweis für sein Gebäude interessiert ist und sich unsicher ist, welchen Energieausweis er denn benötigt oder welcher Energieberater die entsprechende Qualifikation zur Ausstellung eines Energieausweises hat, sollte sich ggf. bei einer Verbraucherzentrale Rat einholen, die in solchen Fälle zumeist weiterhelfen kann.

 

 

Energieausweis nicht nur für Immobilien aus Lingen, dem Emsland und Ostfriesland.

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