Auch Versicherungen für
Immobilien sind sehr wichtig, hier halt eine Beschreibung.
Die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet sich vor allem für diejenigen
an, die ein Haus vermieten. Auch unbebaute Grundstücke können hier
versichert werden. Menschen, die ein Eigenheim besitzen, welches sie auch
selbst nutzen, sind über die Privathaftpflichtversicherung bereits
ausreichend versichert. Selbst wenn sie ein oder zwei Räume im Eigenheim
untervermieten, ist dies durch die private Haftpflicht bereits abgedeckt.
Die Leistungen der Anbieter
unterscheiden sich von Fall zu Fall, deshalb ist ein vorheriger Vergleich
der Versicherer äußerst sinnvoll. Meist wird ein Beitragssatz pro hundert
Quadratmeter Fläche errechnet. Die Mindestversicherungssumme bei einer
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte 3 Millionen Euro für
Sach- und Personenschäden betragen, besser sind 10 Millionen.
In § 836 BGB wird beschrieben, dass
ein Grundbesitzer grundsätzlich für alle Schäden haftet, die rund um sein
Haus passieren. Ohne eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
kann dies im Falle eines Schadens schnell den finanziellen Ruin bedeuten,
weil man mit seinem gesamten Privatvermögen bis zur Pfändungsgrenze im
vollen Umfang haftet.
Als Hauseigentümer unterliegt man der
so genannten Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass man die Gehwege
am Haus gefahrfrei halten muss, damit sich kein Fußgänger verletzen kann.
Auch dürfen keine Dachziegel auf die Straße oder auf ein Auto fallen, die
Folgen könnten ohne eine entsprechende Versicherung verheerend sein. Die
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet somit für die
Verkehrssicherungspflicht sowie die Instandhaltungspflicht. Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen können mit und ohne
Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, wie bei anderen Versicherungen
auch.
Die Berechnung der
Versicherungsbeiträge ist von Anbieter zu Anbieter äußerst
unterschiedlich. Manche berechnen nach der Jahresbruttomiete, andere
wiederum nach der Anzahl der Wohneinheiten. Deshalb ist ein vorheriger
Versicherungsvergleich umso wertvoller, da man aufgrund des
unterschiedlichen Preis-/Leistungsverhältnisses sehr viel Geld sparen
kann. Ein weiteres Merkmal ist bei manchen Versicherern die Übernahme von
Kosten (einschlägige Prozesse u. ä.) bei unberechtigten Ansprüchen
Dritter. Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen. Aber längst nicht alle
Versicherer bieten diesen Zusatz an. Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen sind schon ab ca. 30 Euro im Jahr
zu bekommen.
Die
Wohngebäudeversicherung
Jeder, der ein Haus sein Eigen nennt,
benötigt eine so genannte Wohngebäudeversicherung. Die
Wohngebäudeversicherung wird auch Brandversicherung genannt und ist in
vielen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland sogar gesetzlich für
Hauseigentümer vorgeschrieben. In jedem Fall sollte man als Hauseigentümer
unbedingt eine Wohngebäudeversicherung besitzen, um sich vor finanziellen
Schäden ausreichend zu schützen. Zum Haus zählen auch Nebengebäude, die
mit dem Haus verankert sind sowie fest eingebaute Teile wie Einbauküchen
oder sanitäre Anlagen.
Sofern man ein Haus über ein
Kreditinstitut finanziert, ist eine Wohngebäudeversicherung oft
Bestandteil des Kreditvertrages bzw. einer Hypothek. Die Bank möchte sich
dadurch absichern. Denn würde das Haus beispielsweise abbrennen, hätte die
Bank keine Absicherung mehr für das Darlehen. In dieser Versicherung sind
meist Schäden durch Sturm, Wasser und Hagel inbegriffen. Teilweise sind
sogar Bestandteile wie Markisen mit in die Leistung eingeschlossen.
Folgende Versicherungsleistungen
bieten die meisten Versicherer bei einer Wohngebäudeversicherung an:
Schäden bei Feuer, Sturm, Hagel, Frost und die Feuerrohbauversicherung bei
Neubauten. Auch Überspannungsschäden sowie Wasserzu- und
-ableitungsschäden können versichert werden, dies bieten jedoch bei weitem
nicht alle Versicherungen an. Relativ neu sind die Schäden durch Graffiti.
Der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen ist ein weiterer
elementarer Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Zusätzlich bieten
einige Versicherer zudem die so genannte Mietausfalldeckung für vermietete
Wohnräume an, wenn diese nicht bewohnbar sind. Diese ist dann meist
zeitlich befristet.
Massivhäuser sind in den
Versicherungsbeiträgen generell günstiger, da sie robuster gegen die
Umwelt und somit Schäden sind. Reetdachgedeckte Häuser sind dagegen
besonders teuer.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme
wird der Neuwert angesetzt, der jährlich neu ermittelt wird. Die
Versicherungssumme ist variabel angesetzt, gemäß dem sich ständig
ändernden Baukostenindex. Somit ändern sich auch die Versicherungsbeiträge
regelmäßig.
Wenn das Haus verkauft wird, geht die
Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Dieses ist vielen
Käufern und Verkäufern eines Hauses gar nicht bewusst. Das ist jedoch
abhängig vom Grundbucheintrag. Sofern der Verkäufer dort eingetragen ist,
muss er die Beiträge weiterhin zahlen. |